Einschulung 2024-25

Schulbeginn 10.09.2024

Schulbeginn September 2024

Liebe Eltern,

der allgemeine Infoabend für die Schulbeginner 2024 findet heuer wieder in Präsenz statt

 
Einen VERPFLICHTENDEN INFOABEND gibt es am 06.02.2024 um 18.00 Uhr.

Ort: AULA der GRUNDSCHULE LANDAU

 

Sie erhalten auch zeitgerecht schriftlich weitere Informationen.

 

Geplante Schulanmeldung an der Grundschule Landau: 

12. März 2024 ab 14:00  Uhr ==> Persönliche Einladung folgt

 

Sie bekommen eine schriftliche, persönliche Einladung, wann für Ihr Kind an diesem Tag die „Schnupperstunde/Screening“ stattfindet. Wir haben mehrere Zeitschienen mit ca. 20 Minuten Zeitfenster.

Während Ihr Kind an der Schnupperstunde teilnimmt, erledigen Sie die Anmeldeformalitäten oder nehmen am Elterncafe teil.

 

Für das Schuljahr 2024/25 sind folgende Kinder regulär schulpflichtig:

  • alle im Vorjahr zurückgestellten Kinder
  • alle Kinder die letztes Jahr den Einschulungskorridor in Anspruch genommen haben
  • Kinder mit dem Geburtsdatum bis 30. September 2017

Kinder, die im Oktober, November und Dezember 2018 geboren wurden, können auf schriftlichen Antrag der Eltern vorzeitig aufgenommen werden, wenn zu erwarten ist, dass sie voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können. Über die Aufnahme entscheidet nur die Schulleitung. Bei Kindern, die nach dem 31.12. 2024 sechs Jahre alt werden ist es zusätzlich nötig, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird.

 

Einschulungskorridor zum Schuljahr 2024/25

Eltern, deren Kinder zwischen dem 1. Juli und 30. September 2024 sechs Jahre alt werden, können selbst entscheiden, ob ihr Kind sofort oder erst ein Jahr später eingeschult wird. Dabei steht die Schule den Eltern bei ihrer Entscheidung mit Beratung und Empfehlung zur Seite. Auf dieser Grundlage entscheiden die Eltern dann frei, ob ihr Kind zum kommenden oder zum nächsten Schuljahr eingeschult wird. Wenn die Eltern die spätere Einschulung wünschen, müssen sie bis spätestens 07. März 2024 dies der Grundschule Landau auf dem entsprechenden Formular schriftlich mitteilen. Eine Verlängerung der Frist oder nachträgliche Änderung ist nicht möglich. Ohne ein solche Erklärung wird das Kind im September 2023 ganz normal schulpflichtig. ===>WICHTIG: EINE TEILNAHME AN DER SCHULEINSCHREIBUNG AM 12.MÄRZ 2024 IST DENNOCH VERPFLICHTEND!

 

Zurückstellung vom Schulbesuch

Ein Kind, das am 30. September 2024 mindestens sechs Jahre alt ist, kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich ein Schuljahr später mit Erfolg oder nach Maßgabe von Art 41 Abs. 5 BayEUG am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann. Die Zurückstellung soll vor Aufnahme des Unterrichts (10. September 2024) verfügt werden; sie ist noch bis zum 30. November 2024 zulässig, wenn sich erst innerhalb dieser Frist herausstellt, dass die Voraussetzungen für eine Zurückstellung gegeben sind. Die Entscheidung trifft die Schulleitung. Vor der Entscheidung hört die Schulleitung die Erziehungsberechtigten.

Was sind die Aufnahmebedingungen?

In der Grundschule Landau können nur Kinder angemeldet werden, deren Eltern am Tag der Einschreibung im Sprengel der Schule wohnen. Eltern, die nach der Schuleinschreibung in unseren Schulsprengel ziehen bitten wir, sich mit uns telefonisch  (09951-603380) in Verbindung zu setzen. Die Schuleinschreibung erfolgt für diese Kinder im Regelfall an der Sprengelschule des "alten Wohnsitzes".

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
  • bei Alleinerziehenden den Sorgerechtsbeschluss
  • Bestätigung des Gesundheitsamtes über die Schuleingangsuntersuchung/U9
  • Nachweis über die erfolgte Masernimpfung
  • Übergabebogen  "Informationen für die Grundschule“ (freiwillig)

 

 

Schulanmeldung für Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf

Auch die Anmeldung eines Kindes mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfolgt regelmäßig an der Grundschule, soweit nicht vor der Schulaufnahme ausschließlich der Förderort Förderschule in Betracht kommt (etwa bei Schwerst- und Mehrfachbehinderten, aber auch bei hohem Förderbedarf im Bereich geistiger Entwicklung) und die Eltern mit dem schulischen Förderort Förderschule einverstanden sind.   

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Schulaufnahme haben, so kommen Sie bitte auf uns zu. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Kultusministeriums: www.km.bayern.de

Zurückstellung vom Schulbesuch

Kinder können auch für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden, wenn sie noch nicht schulfähig sind. Diese Entscheidung trifft der Schulleiter. Er stützt sich dabei auch auf die Aussagen des Kindergartens und auf Ergebnisse der Überprüfung der Schulfähigkeit. In Zweifelsfällen können Schularzt, Schulpsychologe, Beratungslehrer und weitere Beratungsdienste beteiligt werden.

Was braucht das Kind zum Schulanfang?

Eine Aufstellung darüber, welche Materialien für den Unterricht benötigt werden, finden sie unter SERVICE/DOWNLOADS

Schulwegtraining

Gehen Sie noch vor dem ersten Schultag mit den Kindern mehrmals den Schulweg oder den Weg zur Bushaltestelle ab. Machen Sie auf Gefahrenquellen aufmerksam und üben Sie das richtige Verhalten im Straßenverkehr. Überzeugen Sie sich davon, dass das Kind den Schulweg auch sicher alleine bewältigen kann. Vielleicht gibt es auch Möglichkeiten, zusammen mit anderen Eltern und Kindern einen gemeinsamen Schulweg zu finden.

Welche Bildungsschwerpunkte werden in der Grundschule gesetzt ?

Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4 und ist die gemeinsame Schule für die Sechs- bis Zehnjährigen. Hier werden nicht nur die Grundfertigkeiten im Lesen, Rechnen und Schreiben vermittelt, sondern auch das soziale Verhalten, die Kreativität, die musischen und sportliche Anlagen,  Wahrnehmungs- und Ausdrucksfähigkeit der Kinder gefördert. Um möglichst jedem Schüler gerecht zu werden, gibt es auch Formen der Einzel-, Partner- und der Gruppenarbeit sowie Formen selbständigen Lernens.

In der ersten und zweiten Jahrgangsstufe findet der sogenannte grundlegende Unterricht (GU) statt: In der 1. und 2. Klasse gibt es einen Block von 16 Unterrichtsstunden, in denen die Fächer Deutsch, Mathematik, Heimat-uns Sachunterricht, Musik- und Bewegungserziehung und Kunsterziehung zusammengefasst sind. Der Lehrer erteilt in diesen Fächern keinen nach dem Stundenplan festgelegten Fachunterricht im Stundenrhythmus. Vielmehr geht er in kleineren Zeiteinheiten vor und wechselt dabei zwischen den einzelnen Fächern ab.

Beim Unterricht in der 1. Klasse geht es vor allem darum, die Freude der Kinder am Lernen zu erhalten und zu fördern. Deshalb werden im Anfangsunterricht auch spielerische Tätigkeiten und Lernweisen aus dem Kindergarten aufgegriffen. In einer Grundschulklasse wird der Unterricht meist nach dem Klassenlehrerprinzip, d.h. von einem Lehrer/einer Lehrerin erteilt.

Die ersten Noten gibt es im Jahreszeugnis der 2. Klasse; vorher erhalten die Schülerinnen und Schüler Zeugnisberichte über ihr Sozial-, Lern- und Leistungsverhalten.

Welche Abschlüsse erhalte ich an der Grundschule ?

Die Grundschule verleiht keine Abschlüsse. In der vierten Klasse wird Anfang Mai für jedes Kind ein Übertrittszeugnis ausgestellt, in dem festgestellt wird, für welche Schulart es geeignet ist.

Welche Schulen kann ich nach der Grundschule besuchen?

  • Mittelschule
  • Gymnasium G8
  • Sechsstufige Realschule R6