Keine Maske im Unterricht ab 21.03.22

Aktuelle Information zum Unterrichtsbetrieb (Stand: 17.03.2022)

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

auf Bundesebene wird derzeit das Infektionsschutzgesetz neu gefasst, das die Grundlage für die Corona-Schutzmaßnahmen bildet. Aus diesem Grund hat sich der Bayerische Ministerrat am 15. März 2022 auch mit den weiteren Schutzmaßnahmen an den Schulen in Bayern befasst. Über die aktuelle Situation möchten wir Sie kurz informieren.

  •   Vor allem die regelmäßigen Testungen an den Schulen sorgen für ein hohes Schutzniveau an den Schulen. Wie es das neue Infektionsschutzgesetz ausdrücklich vorsieht, werden die Tes- tungen daher in Bayern bis auf Weiteres fortgeführt.

  •   Die PCR-Pooltests, die nun in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 aller Schularten stattfinden, sind dabei besonders wichtig: Sie erkennen Infektionen sehr früh und sehr zuverlässig.

  • Deswegen hat der Ministerrat beschlossen, dass die Maskenpflicht in den nächsten beiden Wochen schrittweise gelockert wird.
    Konkret gilt:

o AbMontag,21.März

entfällt die Maskenpflicht für dieSchülerinnen und Schüler am

Platz im Klassenzimmer
o in denJahrgangsstufen 1 bis4 sowie
o in den weiteren Jahrgangsstufen an den Förderzentren mit den Förderschwerpunkten Sehen, geistige Entwicklung sowie körperlich-motorische Entwicklung. Dies gilt nur für Klassen, in denen PCR-Pooltests stattfinden.

o Ab Montag, 28. März entfällt die Maskenpflicht auch in den Jahrgangsstufen 5 und 6 an allen Schularten, wenn sich die Schülerinnen und Schüler am Platz befinden. Vorausset- zung ist auch hier, dass in den betreffenden Klassen PCR-Pooltestungen durchgeführt werden.

o Die Maskenpflicht am Platz entfällt auch bei schulischen Ganztagsangeboten und in der Mittagsbetreuung.

o Nach einer Infektion in einer Klasse greifen besondere Schutzmaßnahmen: In diesem Fall gilt die Maskenpflicht für fünf Unterrichtstage auch wieder am Platz, zudem werden zusätzliche Selbsttests durchgeführt.

o Die Schülerinnen und Schüler können selbstverständlich freiwillig auch am Sitzplatz weiterhin eine Maske tragen, wenn sie dies möchten.

  • Für die übrigen Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und alle anderen an den Schulen tätigen Personen bleibt es vorerst auch am Platz bei der Maskenpflicht.

  • Auf den sog. „Begegnungsflächen“ im Schulgebäude (z. B. auf den Gängen oder in den Trep- penhäusern) gilt ebenfalls die Maskenpflicht vorerst weiterhin für alle.

    Die genannten Regelungen gelten zunächst bis zum 2. April, wenn die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehene Übergangsregelung ausläuft. Bislang beabsichtigt die Bundesregierung, dass die Maskenpflicht in den Schulen danach insgesamt wegfällt (außer im Fall von Hot- Spot-Regelungen). Über die weitere Entwicklung werden wir Sie rechtzeitig informieren.

    Mit den besten Wünschen für Sie und Ihre Familie Ihr Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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